Willkommen auf dem neuen Hamburger Portal für digitale Unterweisung im Arbeitsschutz, Brand- und Gesundheitsschutz.

Wir führen individuell auf ihr Unternehmen, ihren Bedarf und entsprechend der vorhandenen Tätigkeiten zugeschnittene Sicherheits- Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter unkompliziert, unbürokratisch und datenschutzkonform durch.

Zeitliche & örtliche Unabhängigkeit für alle Nutzer / dokumentierte Erfolgskontrolle / individuelle Inhalte & dadurch Zeit – Kostenersparnis.

© 2008 Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Gesetzliche Hinweise zur sicherheitstechnischen Unterweisung von Beschäftigten

In Betrieben werden zur Wissensvermittlung immer öfter auch elektronische Hilfen wie die hier angebotenen Online-Lernmodule eingesetzt. Dabei ist zwischen Schulung und Unterweisung zu unterscheiden:

Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Beschäftigten arbeitsplatzbezogen und unternehmensspezifisch zu unterweisen, d. h. die Unterweisung muss auf die individuelle Arbeitssituation zugeschnitten sein und muss dem betreffenden Mitarbeiter erläutern, wie er sich an seinem Arbeitsplatz zu seiner eigenen Sicherheit verhalten muss.

Die Unterweisung muss praxisbezogen und verständlich sein und auch die Qualifikation sowie die Erfahrungen der Beschäftigten sind zu berücksichtigen. Diese Voraussetzungen erfüllt in der Regel nur eine mündliche Unterweisung des Arbeitgebers/Vorgesetzten.

Eine elektronische Unterweisungshilfe (z.B. in Form eines Online- Moduls) sollte nicht nur allgemeine Informationen enthalten, sondern individuell auf das Unternehmen / konkrete Informationen zu Örtlichkeiten / Tätigkeiten / Aufgaben der Beschäftigten und über die eingesetzte Betriebs- Arbeitsmittel beinhalten. (siehe auch unter: „Wie ist zu unterweisen“)

Für alle nichtbestandenen Teilnehmer sind persönliche Termine mit dem Arbeitsschutz und/oder dem Verantwortlichen, zum Zweck einer der Auswertung entsprechend ausgerichteten Nachunterweisung zu vereinbaren.

Information zur Auswertung (Wissens- Verständniskontrolle)

Nach Öffnen der Wissenskontrolle kommen Sie erst wieder am Ende der Kontrolle zurück zur Präsentation

1) Einfachen Fragen


pro richtigerAntwort
pro falscher Antwort

– zu beantworten mit: ja/richtig oder nein/falsch


– 1 Punkt oder bei schweren Fragen 2 Punkte
– 1 oder 2 Punkte Abzug

1) Multi Fragen

pro richtigerAntwort
pro falscher Antwort

– hier handelt es sich um eine Frage mit 6 genannten Vorschlägen

– 1 Punkt oder bei schweren Fragen 2 Punkte
– 1 oder 2 Punkte Abzug


Die Darstellung in Ihrer Auswertung wird wie folgt dargestellt:

Super, Glückwunsch, das war die richtige Antwort.
Schade, hier haben Sie eine falsche Antwort gewählt.
Schade, das wäre eine richtige Antwort gewesen.
Super, hier handelt es sich um eine falsche Aussage.

Informationen zur Speicherung Ihrer Daten

Die vorrübergehend von uns gespeicherten Daten im Einzelnen:

1) Teilnehmer: (Zugangs Code)

  • Nur nach Eingabe durch Verantwortlichen Vor- und Nachnamen der Teilnehmer/innen & Abteilung
  • Auswertung der Wissenskontrolle

2) Unternehmen

  • Unternehmensdaten (Name / Standort / Ansprechpartner)
  • Art und Anzahl der vergebenen Zugangs Codes
  • E-Mail-AdressederBeauftragten-Verantwortlichen
  • Abteilungszugehörigkeit/Tätigkeit-NurnachEingabedurchVerantwortlichen

3) Die Präsentation

  • Nach Ablauf von 3 Jahren werden alle von uns archivierten Daten wie, z.B. Präsentation / Kontaktdaten Auftraggeber / die Daten der Teilnehmer- Kontrollbögen mit Auswertung / alle Codes komplett gelöscht.