Betreuungszeiten

(Mögliche Betreuungsmodelle und Auszüge unserer Dienstleistung)

Grundsätzliches

  • Die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ regelt die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Unternehmen.
  • Dabei hängt die Art der möglichen Betreuung von der Anzahl der Beschäftigten ab.
  • Für Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten sieht die Regelbetreuung keine festen Einsatzzeiten vor.
  • Unternehmen bis zu 50 Beschäftigten können die Regelbetreuung oder die alternative bedarfsorientierte Betreuung wählen.
  • Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten fallen vollständig unter die Regelbetreuung.
  • In den Anlagen 1-3 der DGUV Vorschrift 2 sind die unterschiedlichen Regelungen der Betreuungsformen detailliert enthalten.

Regelbetreuung im Arbeits- Brand- Gesundheitsschutz (Auszug)

(Grundleistungen nach § 6 ASiG in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2)

  • Aufgabenübernahme einer Fachkraft für Arbeitssicherheit im Rahmen der betrieblich vorgeschriebenen Einsatzzeiten
  • Betriebsbegehungen – regelmäßig & dokumentierte – (auch digital unterstützt)
  • Ermittlung von möglichen Gefahrstellen / Gefahrpunkten
  • Entwicklung von betriebs- bedarfsorientierten und lebbaren Lösungsvorschlägen nach Gefahrenfeststellung
  • Umsetzung der gemeinsam getroffenen Maßnahmen unterstützen & Wirksamkeitskontrolle.
  • Auswahl der zu benutzenden PSA (Persönliche Schutzausrüstung
  • Vorsorgedatei erstellen
  • Mitwirkung an betrieblichen Besprechungen, wie z.B. ASA Sitzungen / Begleitung bei Besuchen der Berufsgenossenschaft / Gewerbeaufsicht / Brandschau – Brandschutzbegehung der Feuerwehr etc.
  • Notfall Plänen (Evakuierung – Brandfall / Bombendrohung / Geiselnahme / Pandemieplan / Hygieneplan und/oder Hygieneordnung etc.) erstellen.
  • Strukturentwicklung (AMS) zur Dokumentation des Arbeitsschutzes im Unternehmen
  • Licht / Lärmmessungen etc.
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  •  Betriebsinterne Sicherheitsfachkräfte und/oder die /den Sicherheitsbeauftragten begleitend unterstützen
  • Belastungsanalysen ermitteln (Lärm / Heben & Tragen / Psyche etc.)
  • Betriebsspezifische Betreuungszeit (gemeinsame, regelmäßige Bedarfsermittlung)
  • Planung und Begleitung der durchzuführenden Räumungs- Evakuierungsübung
  • Sichere Gefahrstofflagerung
  • Unterstützung bei der richtigen Auswahl von Schutzeinrichtungen wie z.B. persönliche Schutzausrüstung, Beschaffenheit (Anforderung)
  • Ursachenerfassung (dokumentierte Analyse) und Bewertung von Unfällen
  • Zusammenstellung eines betriebsspezifischen Maßnahmen-Katalogs zur Prävention von
  • Unfällen und möglichen Fehlverhalten
  • Weitere Übernahme betriebsbezogener Aufgaben sind nach Anfrage möglich

Betriebsspezifische Betreuung im Arbeits- Brand- & Gesundheitsschutz (Auszug)

(Mögliche, zusätzliche Leistungen nach gemeinsam ermitteltem Bedarf)

  • Ausbildung, Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter
  • Brandschutzordnung erstellen: Teil A / B / C
  •  Gefährdungsbeurteilungen nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen – Lösungsorientiert und unterstützend)
  •  Gefährdungsbeurteilungen mit Maßnahmenkatalog für Anlagen / Abteilungen / Bereiche / Maschinen / Tätigkeiten etc.
  • Gefahrstoffkatasters erstellen
  • Wartungspläne / Vorsorgekarteien etc.
  • Maschinen- Anlagenprüfung nach DGUV Regel 100-500; 501
  • Räumungsübungen planen / durchführen / dokumentieren
  • Hygieneordnung- / Pläne erarbeiten
  • Hygieneschulungen nach Infektionsschutzgesetz § 42 & § 43
  • Prüfung von Regalsystemen aus Stahl Gemäß DIN EN 15635 /
  • Prüfen von Leitern und Tritten gemäß BetrSichV, TRBS 2121 Teil 2, DGUV Information 208- 016 DGUV Information 201-011
  • Projekt- Entwicklung und Begleitung
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  • AMS Aufbau eines Arbeitsschutzmanagementsystem
  • Ausgestaltung der Arbeitsplätze mit Planung und konzeptionelle Ausrichtung sichererArbeitsabläufe
  • Beratung und Beurteilung bei Erweiterung / Änderung von Produktionsanlagen undAnlagenaufbau
  • Beraten bei der Auswahl und Beschaffung technischer Arbeitsmittel / Arbeitsstoffe undArbeitsverfahren nach deren sicherheitstechnischen Anforderungen
  • Digital unterstütze Begehungen nach Bereichen / Themen
  • Ermitteln und Zusammenstellen von betriebsspezifischen Datenblättern (z.B.Sicherheitsdatenblätter, Bedienungsanleitungen, notwendige Aushänge etc.)
  • Erstellen von Betriebsanweisungen nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes
  • Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601 / ISO 7010 (grafische Symbole)
  • Planung, Vorbereitung und Koordination der Arbeitssicherheits-Ausschutzsitzungen
  • Bauherrenberatung bei Betriebserweiterung und Neubau