Verantwortung

Wo / Wann & Wer - trägt Verantwortung im Betrieb / Unternehmen

Der betriebliche Arbeitsschutz liegt grundsätzlich in unternehmerischer Verantwortung

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, Regelungen und Maßnahmen zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit aller, in Ihrem Unternehmen Beschäftigten, sicherstellt. Dabei wird er z.B. von seinen Führungskräften unterstützt.
  • Der Begriff „Führungskraft“ ist im Arbeitsschutz weit gefasst.
  • Führungskräfte sind Beschäftigte des Unternehmens mit Weisungsbefugnis gegenüber den ihnen unterstellten Beschäftigten.
  • Führungskraft ist auch, wer die Weisungsbefugnis nur vorübergehend ausübt.
  • Damit ist jeder Führungskraft, der für mindestens eine andere Person weisungsbefugt ist.
  • Hierzu zählen auch Mitarbeiter, die nur vorübergehend anderen Personen Anweisungen zu geben haben, z. B. beim Anlernen eines neuen Kollegen. Eine schriftliche Bestätigung (Vertrag, Urkunde) ist hierzu nicht zwingend erforderlich.
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  • Führungskräfte sind oft schon aufgrund ihres Arbeitsvertrages, ihrer Stellung im Betrieb und der ihnen damit übertragenen Befugnisse und Zuständigkeiten verpflichtet, in dem ihnen unterstellten Bereich alle nach den Arbeitsschutzvorschriften erforderlichen Anordnungen und Maßnahmen zu treffen.
  • Der Gesetzgeber fordert den Nachweis eines aktiv betriebenen Arbeitsschutzes in allen Betrieben.
  • Arbeitssicherheit ist realistisch, betriebsspezifisch für jedes Unternehmen zugeschnitten, dokumentiert, umzusetzen.
  • Eine Vielzahl von Gesetzen; Technischen Regeln; DIN-Normen etc. sind zu beachten. Siehe Auszug unten: „Gesetzliche Grundlagen im Arbeitsschutz“